Wissenwertes

Was ist Buchhaltung

Als Buchhaltung bezeichnet man die Führung der Geschäftsbücher, d. h. Erfassung, Vorbereitung und Auswertung aller Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen.

Jede Buchhaltung muss gemäß HGB nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) erstellt und erfasst werden.

Die wichtigsten Grundsätze

ordnungsgemäßer Buchhaltung sind:

Buchhaltung
Buchhaltung
  • Die Buchhaltung muss übersichtlich und klar sein.
  • Keine Buchung ohne Beleg.
  • Sobald ein Kontoauszug/Kassenbuch gebucht wird, muss der Saldo am Ende des Auszuges kontrolliert werden.
  • Die Beträge müssen penibel identisch sein.
  • Kontierung auf den Belegen darf nicht unkenntlich gemacht erden.
  • Geschäftsvorfälle müssen laufend, vollständig, richtig, zeitgerecht und sachlich geordnet aufgezeichnet werden.

Tipps für die tägliche Büroarbeit

  • Ordentliche Ablage der Kassenbelge nach Belegdatum.
  • Werden Rechnungen per Bank bezahlt, heften Sie den Beleg hinter den Auszug ab.
  • Suchen Sie fehlende Belege immer sofort. Je länger sie warten, desto schwieriger wird das Suchen.
  • Belege immer zeitnah ablegen, Kassenbuch mindestens einmal wöchentlich erledigen (normalerweise täglich!!!).
  • Vermeiden Sie überfüssige Vermerke auf den Belegen.

Aufbewahrungspflichten

Die Aufbewahrungspflichten für die Buchhaltungsunterlagen, auch elektronische Datensicherungen, müssen eingehalten werden und betragen 10 Jahre (notfalls übergeben Sie die Archivierung Fachleuten wie uns).

Wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung:

  • Eine Rechnung m u s s folgende Angaben enthalten:
  • Vollständiger Name und Adresse des leistenden Unternehmens und des Unternehmens, das die Leistungen erhält.
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer, die zur Identifikation der Rechnung vom Rechnungsteller nur einmal vergeben wurde.
  • Menge und Art der gelieferten Gegenständer oder Umfang und Art der sonstigen Leistung.
  • Zeitpunt der Lieferung oder sonstigen Leistung.
  • Nach Steuersätzen bzw. Steuerbefreiung auftgeteilte Entgelte sowie im Voraus vereinbarte Minderung, sofern diese nicht schon im Entgelt berücksichtigt ist.
  • Anzuwendender Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf.

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